Tarifbestimmungen für das SchülerFerienTicket 2010
Für die Sommerferien 2010 in Niedersachsen und Bremen (vom 24.06. – 04.08.2010) wird ein SchülerFerienTicket für den Geltungsbereich Niedersachsen/Bremen als tarifliches Sonderangebot mit Gültigkeit vom 24.06. – 04.08.2010 eingeführt. Für die Benutzung des SchülerFerienTickets gelten die Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Verkehrsunternehmens und die folgenden Tarifbestimmungen:
1. Das SchülerFerienTicket erhalten:
alle Schüler in Vollzeitunterricht bis einschließlich 22 Jahren
(das Alter des Schülers bei Ferienbeginn (24.06.2010) ist entscheidend).
Die Berechtigung zur Nutzung ist bei den Fahrten ab dem Alter von 16 Jahren durch einen Schülerausweis (Original), eine Schulbescheinigung (Original) oder durch eine Zeugniskopie zu belegen. Andere Belege werden nicht anerkannt. Diese Regelung gilt auch für ausländische Schüler / Austausch-schüler. Das SchülerFerienTicket gilt für Schüler ab dem Alter von 16 Jahren nur im Zusammenhang mit o. g. Bescheinigungen / Nachweisen. Bei Unvollständigkeit wird das erhöhte Beförderungsentgelt gemäß Nr. 11 dieser Tarifbestimmungen erhoben.
Berechtigungsnachweise für das Schuljahr 2009/2010, deren Gültigkeit vor den Ferien endet, werden bis zum 04. 08. 2010 anerkannt. Sollte eine Ausbildung begonnen werden, gilt die Bescheinigung und somit die Berechtigung jedoch nur bis zum letzten Tag vor Ausbildungsbeginn.
Die DB-Bescheinigung sowie Kundenkarten des Verkehrsverbundes Bremen- Niedersachsen (VBN), des Großraum Verkehrs Hannover (GVH) und des Verbundtarifs Region Braunschweig (VRB) für den Erwerb von Schülerzeitkarten gelten nicht als geeignete Nachweise (Ausnahmen im GVH, VBN und VRB: Kundenkarten zur Sammel-Schülerzeitkarte für das lfd. Schuljahr).
2. Nicht berechtigt zum Erwerb und zur Nutzung des SchülerFerienTickets sind:
Auszubildende, Studierende, Schüler an Bundeswehrfachschulen sowie Schüler ab dem Alter von 23 Jahren.
Berechtigt sind u. a. Schüler folgender Berufsbildender Schulen:
Berufsfachschule (u. a. „Handelsschulen“), Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien, Berufsgrundbildungsjahre, Fachschulen. Weiterhin berechtigt sind Personen, die private oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter die o.g. Schulen fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen oder sonstiger Bildungseinrichtungen nach dem Berufsbildungsförderungs-gesetz förderungswürdig ist.
3. Das SchülerFerienTicket kostet 27,00 €.
4. Das SchülerFerienTicket ist nicht übertragbar und vor Antritt der ersten Fahrt vom Inhaber in den dafür vorgesehenen Feldern mit Kugelschreiber deutlich lesbar mit den persönlichen Daten auszufüllen: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift und Unterschrift. In Zweifelsfällen kann bei einer Kontrolle die Wiederholung der Unterschrift verlangt werden.
5. Geltungsbereich und Geltungsdauer
5.1 SchülerFerienTickets sind im Land Niedersachsen (außerhalb des HVV-Großbereiches Hamburg) und im Land Bremen bei den an der SchülerFerienTicket-Aktion beteiligten Verkehrsunternehmen in allen Bussen, Stadt- und Straßenbahnen gültig.
Sie berechtigen bei der DB Regio AG zur Benutzung der 2. Wagenklasse in Zügen des Nahverkehrs in Niedersachsen und Bremen. Züge des Nahverkehrs sind:
RegionalBahn (RB), RegionalExpress (RE) und S-Bahn (S)
Hierzu gehört auch die S-Bahn Hamburg mit dem Streckenabschnitt Hamburg Hbf – Buxtehude – Stade.
Die Benutzung oben nicht genannter Züge (z. B. EC, ICE, IC und D) ist nicht (auch nicht mit Zahlung eines Zuschlages) mit dem SFT zugelassen.
Das SFT wird auf Strecken in Nds/Bremen in den Nahverkehrszügen
- Arriva-Strecken: Leer – Weener,
- cantus-Strecken: Göttingen – Eichenberg – Speele,
- EVB-Strecken: Bremerhaven Hbf – Bremervörde – Buxtehude,
- eurobahn-Strecken: Hildesheim Hbf - Bodenburg, Hildesheim Hbf –
Hameln – Löhne (Westf.), - metronom-Strecken: Hamburg Hbf - Lüneburg – Uelzen, Hamburg Hbf – Tostedt - Bremen Hbf, Uelzen – Hannover Hbf – Göttingen,
Hamburg Hbf – Cuxhaven, - NWB-Strecken: Esens – Sande – Wilhelmshaven Hbf,
Wilhelmshaven Hbf – Bremen Hbf, Bremen Hbf – Delmenhorst –
Osnabrück Hbf, Osnabrück Hbf – Wilhelmshaven Hbf, Osnabrück Hbf –
Dissen/Bad Rothenfelde, Bremen - Vegesack - Bremen - Farge, - WestfalenBahn-Strecken: Bünde (Westf) – Bad Bentheim.
Das Ticket berechtigt zur Fahrt in den genannten Zügen bis Hamburg Hbf, sowie in der S-Bahn Hamburg auf dem Streckenabschnitt Hamburg Hbf – Buxtehude – Stade.
Das Ticket berechtigt auch zur Fahrt in den genannten Zügen auf den Strecken:
- Rheine – Minden (Westf.),
- Löhne (Westf. - Hameln,
- Leese-Stolzenau – Minden (Westf.);
- Osnabrück Altstadt – Achmer und
- Friedland – Speele.
Der Ein- und Ausstieg in Bahnhöfen auf vorgenannten „Korridoren“ durch NRW ist gestattet.
Im Geltungsbereich des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) wird das SFT in Nahverkehrszügen (2. Klasse) auf nachstehenden Abschnitten anerkannt:
- Eichenberg – Hann.-Münden – Speele
- Vernawahlshausen – Bad Karlshafen.
Das SFT wird auf folgenden Streckenabschnitten in Sachsen- Anhalt in Zügen des Nahverkehrs anerkannt:
- Helmstedt - Marienborn,
- Wolfsburg Hbf - Oebisfelde,
- Vienenburg - Wernigerode (DB-Bf) (nur RE) sowie
- Schnega – Salzwedel.
Das Ticket wird ferner in Thüringen auf dem Streckenabschnitt Walkenried/ Ellrich bis Nordhausen in DB-Zügen des Nahverkehrs anerkannt.
Das Ticket gilt auf den Buslinien 257 (Braunlage – Drei-Annen-Hohne, Bf.- Wernigerode) und 260 (früher:877) (Bad Harzburg – Ilsenburg – Wernigerode) der Harzer Verkehrsbetriebe (ehemals Wernigeröder Verkehrsbetriebe) / KVG Braunschweig.
Das Angebot berechtigt nicht zur Fahrt zu und auf den ostfriesischen Inseln. Das Ticket gilt nicht: Im Schiffszubringer „Tidebus“ Sande – Harlesiel, in den Bussen von Fa. Prüser (Soltau) und beim Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen in den Sammeltaxen und den "Werder-Bussen".
Das SFT gilt nicht auf den Linien
- 301 Norden – Hage- Esens – Bensersiel – Neuharlingersiel – Harlesiel
- 302 Norden – Hage – Dornumersiel – Esens – Werdum – Neuharlingersiel
- 303 Norddeich – Bensersiel – Esens – Neuharlingersiel
- 3333 Esens - Bensersiel – Neuharlingersiel – Werdum – Esens
- 4444 Esens – Werdum – Neuharlingersiel – Bensersiel - Esens
Das SFT berechtigt nicht zur Benutzung der Busse in den Städten Minden, Bünde, Bad Oeynhausen, Rheine, Ibbenbüren und Löhne (NRW). Es gilt ferner nicht in den Stadtverkehren bzw. Linien in folgenden Städten/Orten in Sachsen-Anhalt und Thüringen: Wernigerode, Oebisfelde, Marienborn, Salzwedel und Nordhausen. (Anerkennung lediglich auf o.g. DB-Strecken zu vorstehend genannten Städten/Orten, vgl. Übersichtskarte im Infoprospekt).
5.2 Das SchülerFerienTicket Niedersachsen/Bremen gilt im vorgenannten Geltungszeitraum 24.06. – 04.08.2010.
6. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
7. Das SchülerFerienTicket berechtigt im Großbereich Hamburg des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) montags bis freitags ab 09.00 Uhr, sonnabends und sonntags ganztägig zum Lösen einer Einzelkarte für den Großbereich HVV (2,75 €). Diese Einzelkarte kann, als Ergänzung zum SFT, wie eine Tageskarte im Großbereich Hamburg eingesetzt werden.
8. Das SchülerFerienTicket berechtigt bei der Harzer Schmalspur-Bahnen GmbH (HSB) für Inhaber ab dem Alter von 13 Jahren auf dem Streckenabschnitt Wernigerode – Nordhausen und zurück (Sachsen-Anhalt/Thüringen) mit einer Ermäßigung von 50 % auf den normalen Fahrpreis im Regelzugverkehr.
9. Die Nichtausnutzung des SchülerFerienTickets begründet keinen Anspruch auf Fahrgelderstattung. Dies gilt auch für den Fall des Verlustes und unsachgemäßer Behandlung des SchülerFerienTickets. Eine Rücknahme erfolgt nicht. Rückgaben eines Tickets sind möglich bis einen Tag vor Gültigkeitsbeginn; es besteht dann voller Erstattungsanspruch.
Tickets mit dem Vermerk „K.E.“ sind von jeglicher Erstattung ausgeschlossen.
10. Jede Änderung des Fahrausweises ist unzulässig und macht den Fahrausweis ungültig.
11. Bei Zuwiderhandlungen gegen die in den Ziffern 1 bis 10 aufgeführten Tarifbestimmungen wird ein erhöhtes Fahrgeld in Höhe von mindestens 40,00 EUR erhoben. Bei berechtigtem Straftatverdacht wird das Ticket eingezogen..
12. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Verkehrsunternehmens.
13. Das Schülerferienticket Niedersachsen/Bremen ist eine Zeitkarte im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007.
Für Entschädigungsansprüche aufgrund von Zugverspätungen/Zugausfällen und Anschlussverlust im Eisenbahnverkehr nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Beförderungsbedingungen des jeweils befördernden Eisenbahnverkehrsunternehmens.
Eine Kumulation der Entschädigungsbeträge für das Schülerferienticket erfolgt jedoch nur, wenn die Entschädigungsforderungen gesammelt für den Geltungszeitraum nach Ablauf der Geltungsdauer des Schülerferientickets eingereicht werden.
Das Schülerferienticket Niedersachsen/Bremen ist ein Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 Satz 2 EVO. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO in Verbindung mit §17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
