Willkommen auf Schuelerferienticket.de
Nutzbare Züge /Teilnehmende Verkehrsunternehmen
- ICE-/ EC-/ IC-Nutzung
- NWB-/ERB-/ME-/EVB-Nutzung
- Nutzbare Züge
- Teilnehmende Verkehrsunternehmen in Niedersachsen und Bremen
Wer darf das SFT nutzen?
- Nutzung als Schulabgänger
- Ausweis-/Nachweis-Pflicht für Schüler ab 18
- Schulabgänger mit Schülerbescheinigung/Schülerausweis für das laufende Schuljahr
- Schüler des Berufsgrundbildungsjahres (BGJ)
- Fachoberschule
Probleme mit dem SFT
- Fehlendes Wertscheckheft
- Ersatz bei Ticketbeschädigung
- Probleme beim Einlösen der Gutscheine aus dem Wertscheckheft
Infos zum SFT
- Übertragbarkeit der Tickets
- Zeiteinschränkungen/Gültigkeit
- Keine 1. Klasse-Fahrten, trotz Nachlösen
- Mengenrabatt für Gruppen
Nutzung in Nachbarbundesländern/Deutschland etc.
- SFT in Nachbarbundesländern
- Haltestellen in anderen Bundesländern
- Erweiterungsticket für ganz Deutschland
- Ticketkauf mit Wohnsitz außerhalb von Niedersachsen/Bremen
- Fahren in Hamburg
- Reisen in Nachbarbundesländer / Holland
- Verbindungen mit Umsteigen in Nachbarbundesländern
- Die ostfriesischen Inseln
Sonstiges
1. Ich möchte InterCityExpress (ICE), EuroCity (EC) oder InterCity (IC) mit dem SchülerFerienTicket nutzen, geht das?
Nein, diese Züge des Fernverkehrs dürfen nicht benutzt werden. Auch nicht bei Zahlung eines Zuschlages! Bei falscher Nutzung des SFT wird das erhöhte Beförderungsentgelt wegen " Schwarzfahrt" fällig! Das Ferienticket gilt nur in Zügen des Nahverkehrs sowie in Bussen und Stadtbahnen.
2. Darf ich mit dem SFT Züge der NordWestBahn (NWB) oder der Metronom Eisenbahngesellschaft (ME) oder der Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB) oder erixx GmbH (erx) in Nds./Bremen nutzen?
Klares JA !
3. Ich bin jetzt gerade mit der Schule fertig und möchte das SchülerFerienTicket nutzen. Ist das möglich?
Ja, die Schulbescheinigung/der Schülerausweis 2012/2013 wird bis zum 07.08.2013 im Zusammenhang mit dem SFT anerkannt. Bescheinigung/ Schülerausweis/Zeugniskopie bitte ab 16 Jahren bei den Fahrten mitführen!
Sollte eine Ausbildung begonnen werden, gilt die Bescheinigung und somit die Berechtigung jedoch nur bis zum letzten Tag vor Ausbildungsbeginn.
4. Ich habe kein Wertscheckheft beim Kauf meines SFT bekommen. Was soll ich tun?
Bestehe auf die Ausgabe eines Wertscheckheftes bei der Verkaufsstelle. Es gehört zum Ticket. Wenn alles nichts nutzt, bitte E-Mail an uns schicken über Feedback auf dieser Homepage mit folgenden Angaben: Name der Verkaufsstelle/Verkehrsunternehmen, Ort und Datum, dein Name und Anschrift. Wir kümmern uns dann darum.
5. Mein Ticket ist in die Waschmaschine geraten bzw. ist kaputt gegangen! Bekomme ich kostenlosen Ersatz, wenn ich die Reststücke des Tickets mitbringe und meinem Verkehrsunternehmen (Verkaufsstelle des Tickets) vorlege?
Das bedarf der Einzelfallprüfung, ob ein Kulanzweg genommen werden kann. In der Regel sind die Unternehmen aber bereit, dir hier aus der Patsche zu helfen. Trotzdem: Bitte pfleglich mit dem "Wert" SchülerFerienTicket umgehen! Der Fahrausweis muß prüffähig in einer Kontrolle sein. Tipp: Ticket in eine Schutzhülle stecken.
6. Welche Züge kann ich mit dem SchülerFerienTicket nutzen?
Nur Züge des Nahverkehrs (2. Klasse) darfst du nutzen. Und das sind bei der DB Regio AG die RegionalBahn (RB), RegionalExpress (RE) und S-Bahn (S). Außerdem darfst du die Nahverkehrszüge der NordWestBahn GmbH (NWB), der WestfalenBahn (WFB), der erixx GmbH (erx), der Metronom Eisenbahngesellschaft mbH (ME/MEr), der Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB), der Arriva Openbaar Verfoer N.V. (ARR) und der cantus Verkehrsgesellschaft mbH (CAN) mit dem SchülerFerienTicket nutzen.
7. Machen wirklich alle Verkehrsunternehmen in Niedersachsen und Bremen beim SchülerFerienTicket mit?
Ja, mit ganz wenigen Ausnahmen. Wenn du dir unsicher bist und kein SchülerFerienTicket-Plakat / Hinweis im Bus siehst, einfach den Fahrer vorher nochmals fragen.
Das Ticket gilt aber nicht bei Fahrten zu und auf den ostfriesischen Inseln, nicht im Schiffszubringer "Tidebus" auf der Strecke Sande-Harlesiel, nicht in den Bussen in NRW, Sachsen-Anhalt und Thüringen und nicht in den Bussen der Firma Prüser ( Soltau), ferner nicht in den Sammeltaxen und in den "Werder-Bussen" beim Verkehrsverbund Bremen/ Niedersachsen.
Auf unserer Homepage in unserem Verzeichnis „Verkehrsunternehmen“ in der Rubrik „ Gut zu wissen“ findest du die meisten teilnehmenden Verkehrsunternehmen mit Links auf die Unternehmens-Homepage. Dort gibt’s viele weitere Infos über das Unternehmen, Linien und Fahrpläne.
8. Darf ich auch 1. Klasse mit dem Ticket fahren, wenn ich nachlöse?
Nein, der Übergang zur 1. Wagenklasse ist mit dem Ticket ausgeschlossen.
9. Kann das Ticket z.B. auch von meiner Schwester/ meinem Bruder genutzt werden?
Nein, das Ticket ist nicht übertragbar und nur gültig zur Fahrt, wenn auf dem Ticket alle dort erforderlichen Angaben zur Person ausgefüllt ist. Und bitte leserlich schreiben! Mogeln gibt Stress bei den Kontrollen - und das braucht nicht sein.
10. Ich bin 18 Jahre und gehe noch zur Schule. Muß ich außer dem SchülerFerienTicket noch weitere Ausweise/Nachweise mitnehmen?
Ja, ab 16 Jahren einen gültigen Schülerausweis (Original) oder eine Schulbescheinigung (Original) oder eine Zeugniskopie (letztes Zeugnis, Sommer 2010) sind notwendig. Also nicht vergessen! Es wird kontrolliert! Das steht auch im Infofaltblatt.
ACHTUNG: Wir weisen darauf hin, dass ein laminiertes SchülerFerienTicket keine Gültigkeit mehr hat!
11. Gibt es in den Nachbarbundesländern wie Sachsen-Anhalt, Nordrhein- Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg etc. auch SchülerFerienTickets?
Ja, zu etwas anderen Konditionen. Sie gelten dort in den Ferienzeiten der jeweiligen Bundesländer. Und die sind ja bekanntlich etwas anders als in Niedersachsen/ Bremen. Durch geschickten Zukauf der anderen Tickets kann der Aktionsradius für dich nochmals erweitert werden ! Einfach mal rechnen und ausprobieren. Spezielle Links zu einigen anderen Ferientickets findest du auch auf unserer Homepage in der Rubrik Infos, sobald sie online sind.
12. Wenn ich mit dem Zug z.B. auf der Strecke Hannover – Bad Bentheim fahre und damit auch zeitweise durch NRW fahre, darf ich z.B. in Ibbenbüren, Rheine, Bad Oeynhausen oder Bünde mit der SFT ein- und aussteigen?
Ja, dies ist auf allen "Korridorstrecken durch NRW" möglich, vgl. auch Übersichtskarte/Streckenkarte mit dem Schienennetz. Die Busse in diesen NRW-Städten dürfen hingegen nicht mit dem SFT benutzt werden!
13. Ich hab gerade mein Abi gemacht und besitze noch eine Schülerbescheinigung/Schülerausweis für das Schuljahr 2012/2013. Darf ich das SFT nutzen?
Ja, Glück gehabt, genieße diese Ferien noch einmal so richtig mit dem SFT. Die Schulbescheinigung/der Schülerausweis 2012/2013 wird bis zum 27.06.2013 im Zusammenhang mit dem SFT anerkannt. Bescheinigung/ Schülerausweis/Zeugniskopie bei den Fahrten mitführen!
Sollte eine Ausbildung begonnen werden, gilt die Bescheinigung und somit die Berechtigung jedoch nur bis zum letzten Tag vor Ausbildungsbeginn.
14. Kann ich als Schüler des Berufsgrundbildungsjahres (BGJ) auch das SchülerFerienTicket nutzen?
Ja, gemäß der Tarifbestimmungen zum SFT ist dies möglich. Bitte Nachweis: Schulbescheinigung/ Schülerausweis/ Zeugniskopie mitführen. Die Tarifbestimmungen für das SFT findest du auch auf dieser Homepage.
15. Gibt es beim SchülerFerienTicket Zeiteinschränkungen?
Nein, das SFT gilt für beliebig viele Fahrten, ohne zeitlichen Einschränkungen während der ganzen Ferienzeit in Niedersachsen/Bremen vom 27.06. bis 07.08.2013
16. Gibt es ein Erweiterungsticket für ganz Deutschland?
Nein. Es gibt aber in zahlreichen Verbünden und Bundesländern ebenfalls Ferientickets. Dort einfach mal nachfragen. Hinweise zu benachbarten Tickets finden sich bei unseren Links oder in der Rubrik Infos (ganz unten).
17. Ich bin auf der Fachoberschule, darf ich ein SFT nutzen?
Ja, Schüler von Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien, Fachschulen und BGJ zählen zum Berechtigtenkreis. Aber Schüler dieser Schulen ab 23 Jahre erhalten kein Ticket mehr. Sorry. Bitte hierzu auch die Tarifbestimmungen zum SFT auf dieser Homepage beachten.
18. Ich wohne nicht in Niedersachsen/Bremen und will ein SFT erwerben. Wie komme ich dran?
Über unseren Online-Verkauf auf dieser Homepage - allerdings mit den dort benannten Gebühren.
19. Meinen Gutschein aus dem Wertscheckheft wollte man nicht einlösen! Was nun?
Oh, sorry, da war wohl jemand nicht ganz informiert ! Einfach kurze Mail an uns über „Feedback“ auf dieser Homepage mit folgenden Angaben: Name, Anschrift, Datum, Uhrzeit, Name der Vorstellung / Attraktion, Eintrittskarten als Nachweise vorhanden? Wir werden dann dort offiziell nochmals an die Regeln für das Einlösen von Gutscheinen erinnern.
20. Darf ich innerhalb von Hamburg mit dem SFT Nds./Bremen fahren?
Nein, maximal nur bis zum Hauptbahnhof Hamburg. Für die Verkehrsmittel im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) benötigst du ein Zusatzticket. Dieses gilt einen Tag lang für Busse und Bahnen im Großbereich Hamburg (klar definierter Geltungsraum, bitte Tarifhinweise des HVV vor Ort beachten). Das Ticket ist Mo - Fr. ab 9 Uhr und am Wochenende ganztägig gültig. Das Ticket gibt's dort am Ticket- Automaten: Taste Einzelkarte Großbereich. Für spezielle Fragen zur Nutzung von Bus und Bahn in Hamburg und Umgebung bitte direkt an den HVV wenden. Danke.
21. Die elektronische Fahrplanauskunft schlägt mir Zugverbindungen des Fernverkehrs (ICE, IC etc.) vor, die ich aber nicht mit dem SFT nutzen darf. Gibt es keine anderen Verbindungen mit Nahverkehrszügen?
Aber ja! Auf die richtige Bedienung der Auskunft kommt es an. Dabei müssen die Fernverkehrszüge mit den vorhandenen Optionen ausgeklammert werden. Über z.B. www.efa.de (Elektronische Fahrplanauskunft) ist dies möglich. Bitte die Hinweise dort beachten. Ausprobieren, es geht ganz sicher!
Ein Link zu dieser Homepage mit den bereits richtigen Voreinstellungen findest du auch unter der Rubrik "Fahrplanauskunft".
22. Ich will in ein Nachbarbundesland / Holland reisen und habe das SFT Nds./Bremen. Von welchem Bahnhof aus muss ich ein neues Ticket lösen?
Die Übersichtskarte/ Streckenkarte im Flyer und auf dieser Homepage gibt dazu die klare Antwort. Alle Übergangsbahnhöfe sind dort eingetragen. Der in der Übersichtskarte zuletzt benannte Bahnhof ist Ausgangsort für dein Ticket in das Nachbarbundesland. Diese Regelung gilt auch für Fahrten über die Bundesgrenzen hinaus z.B. über Bad Bentheim und Weener nach Holland.
23. Darf ich das SFT auch in Discolinien und in Anruf-Sammel-Taxen etc. benutzen?
Diese Verkehrsangebote sind häufig mit Sondertarifen oder Zuschlägen belegt. Bitte bei deinem Verkehrsunternehmen vor Ort fragen, ob dort das SFT auch gilt.
24. Darf ich mein Fahrrad kostenlos mitnehmen, wenn ich ein SFT habe?
Die kostenlose Mitnahme ist nicht mit dem Ticket verbunden. Für die Radbeförderung gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des genutzten Verkehrsunternehmen. Bitte also vor Ort bzw. per Mail bei den Verkehrsunternehmen (vgl. unser Verzeichnis der Homepages und E-Mail-Adressen) nachfragen. Die DB AG hat sogar für ihren Bereich eine Radfahrer-Hotline : 01805/996633 (14 ct/Min. aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk abweichend, max. 42 ct/Min.).
25. Wir wollen als Gruppe mit dem SchülerFerienTicket (SFT) fahren. Bekommen wir einen Mengenrabatt?
Nein, das SchülerFerienTicket muß jeder Nutzer zum Preis von 29 € lösen. Das Ticket ist nicht übertragbar und darf also nicht weitergegeben werde. Ihr könnt aber als "SFT-Gruppe" gemeinsam nach Herzenslust Bus und Bahn nutzen.
26. Ich habe eine Fahrplanverbindung von Osnabrück nach Hannover mit Umstieg in Herford (in Nordrhein-Westfalen) herausgefunden. Kann ich so fahren?
Nein. Fahrten mit Umstieg in Herford sind nicht zugelassen. Herford ist nicht in den Geltungsbereich des Tickets einbezogen, vgl. auch die Übersichtskarte. Bei Fahrten über Herford ist ein Zusatzticket bei der DB AG zu lösen.
27. Ich möchte einen Ausflug auf die ostfriesischen Insel (z.B. Wangerooge,Baltrum, Borkum oder Norderney) machen. Darf ich mit dem SFT die Schiffe dorthin und die öffentlichen Verkehrsmittel auf den Inseln nutzen?
Nein, die Schiffsverbindungen und öffentlichen Verkehrsmittel auf den Inseln darfst du nicht mit dem SFT nutzen. Hinweis: Auch der „Tidebus“ zwischen Sande und Harlesiel darf mit den SFT nicht benutzt werden; diese Verbindung zählt als Zubringerverkehr zum Schiff. Für den Ausflug auf die Inseln ist also ein zusätzliches Ticket nötig. Auskunft hierzu geben die einzelnen Betreiber vor Ort.
28. An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch weitere Fragen habe?
Bitte direkt Kontakt mit deinem Verkehrsunternehmen vor Ort aufnehmen. Viele Links zu den Verkehrsunternehmen findest du aber auch auf dieser Homepage. Wenn man dir dort vor Ort gar nicht mehr weiterhelfen kann, ist auch Hilfe per Mail über "Feedback" auf dieser Homepage möglich.
Das SFT-Team wünscht „Gute Reise“
in Niedersachsen und Bremen mit dem SchülerFerienTicket 2012.
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Diese Seite wurde mit Typo3 nach aktuellen Standards erstellt. Für Smartphones gibt es eine eigene Version unter mobil.schuelerferienticket.de. Auch der Shop und die Chatterbox wurden von der expression. gmbh mit der aktuellsten Version von Typo3 realisiert.
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Bei Fragen zur Nutzung oder zur Gültigkeit des SFTs guckt bitte in die FAQs oder benutzt das Feedback Formular.
Markus
Bitte auch die Lsite mit den Ort ergänzen z.B:. Herford
Markus
Endlich gilt es auch bis Herford.
Flo
Liebe Webmaster aktualisiert mal unter "FAQs" unten das Jahr. Ganz schön peinlich!





