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Tarifbestimmungen für das „SchülerFerienTicket 2013“ (SFT)
Für die Sommerferien 2013 in Niedersachsen und Bremen (vom 27.06. – 07.08.2013) wird ein SchülerFerienTicket für den Geltungsbereich Niedersachsen/Bremen als tarifliches Sonderangebot mit Gültigkeit vom 27.06. – 07.08.2013 eingeführt.
Für die Benutzung des SchülerFerienTickets gelten die Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Verkehrsunternehmens und die folgenden Tarifbestimmungen:
- Das SchülerFerienTicket erhalten:
alle Schüler in Vollzeitunterricht bis einschließlich 22 Jahren
(das Alter des Schülers bei Ferienbeginn (27.06.2013) ist entscheidend).
Die Berechtigung zur Nutzung ist bei den Fahrten ab dem Alter von 16 Jahren durch einen Schülerausweis (Original), eine aktuelle Schulbescheinigung (Original) oder durch eine aktuelle Zeugniskopie zu belegen. Andere Belege werden nicht anerkannt. Diese Regelung gilt auch für ausländische Schüler / Austauschschüler. Das SchülerFerienTicket gilt für Schüler ab dem Alter von 16 Jahren nur im Zusammenhang mit o. g. Bescheinigungen / Nachweisen. Bei Unvollständigkeit wird das erhöhte Beförderungsentgelt gemäß Nr. 11 dieser Tarifbestimmungen erhoben.
Berechtigungsnachweise für das Schuljahr 2012/2013, deren Gültigkeit vor den Ferien endet, werden bis zum 07.08.2013 anerkannt. Sollte eine Ausbildung begonnen werden, gilt die Bescheinigung und somit die Berechtigung jedoch nur bis zum letzten Tag vor Ausbildungsbeginn. - Nicht berechtigt zum Erwerb und zur Nutzung des SchülerFerienTickets sind:
Auszubildende, Studierende, Schüler an Bundeswehrfachschulen
sowie Schüler ab dem Alter von 23 Jahren und Teilnehmer am freiwilligen sozialen Jahr oder Berufsfreiwilligendienst.
Berechtigt sind u. a. Schüler folgender Berufsbildender Schulen:
Berufsfachschule (u. a. „Handelsschulen“), Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien, Berufsgrundbildungsjahre, Fachschulen. Weiterhin berechtigt sind Personen, die private oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter die o.g. Schulen fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen oder sonstiger Bildungseinrichtungen nach dem Berufsbildungsförderungs-gesetz förderungswürdig ist. - Das SchülerFerienTicket kostet 29 €.
- Das SchülerFerienTicket ist nicht übertragbar und vor Antritt der ersten Fahrt vom Inhaber in den dafür vorgesehenen Feldern mit Kugelschreiber deutlich lesbar mit den persönlichen Daten auszufüllen: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift und Unterschrift. In Zweifelsfällen kann bei einer Kontrolle die Wiederholung der Unterschrift verlangt werden.
- Geltungsbereich und Geltungsdauer
- SchülerFerienTickets sind im Land Niedersachsen (außerhalb des HVV-Großbereiches Hamburg) und im Land Bremen bei den an der SchülerFerienTicket-Aktion beteiligten Verkehrsunternehmen in allen Zügen des Nahverkehrs, Bussen, Stadt- und Straßenbahnen gültig.
- In den Zügen des Nahverkehrs der an der SchülerFerienTicket-Aktion beteiligten Verkehrsunternehmen berechtigt das SchülerFerienTicket darüber hinaus zu Fahrten auf nachfolgenden Streckenabschnitten außerhalb der Landesgrenze von Niedersachsen und Bremen:
- (Osnabrück Hbf) – Osnabrück-Altstadt – Ibbenbüren –Rheine – Salzbergern
- (Osnabrück Hbf) – Osnabrück-Altstadt – Halen – Achmer – (Bramsche)
- (Osnabrück Hbf) – Natrup-Hagen – Lengerich (Westf.)
- (Osnabrück Hbf) – Dissen-Bad Rothenfelde – Westbarthausen
- (Osnabrück Hbf) – Bohmte – Lemförde – (Diepholz)
- (Osnabrück Hbf) – Melle – Bruchmühlen – Bünde (Westf.) – Kirchlengern – Herford
- (Haste) – Bückeburg – Minden (Westf.) – Löhne (Westf.) – Bünde (Westf.) – Bruchmühlen – Melle – (Osnabrück Hbf)
- (Haste) – Bückeburg – Minden (Westf.) – Löhne (Westf.) – Herford
- (Nienburg / Weser) – Leese-Stolzenau – Petershagen-Lahde – Minden (Westf.)
- (Hameln) – Rinteln – Vlotho – Bünde (Westf.)
- (Hameln) – Bad Pyrmont – Lügde
- Ottbergen – Wehrden – Lauenförde-Beverungen – Bad Karlshafen – Bodenfelde
- Bodenfelde – Uslar – (Northeim)
- Bodenfelde – Vernawahlshausen – Offensen (Kr Northeim) – (Göttingen)
- Hedemünden – Gertenbach – Eichenberg
- (Göttingen) – Friedland – Eichenberg
- (Herzberg) – Walkenried – Ellrich – Nordhausen
- Vienenburg – Stapelburg – Ilsenburg – Wernigerode
- Helmstedt – Marienborn
- Wolfsburg – Oebisfelde
- (Uelzen) – Schnega - Salzwedel
- (Lüneburg) – Echem – Lauenburg (Elbe)
- (Lüneburg) – Meckelfeld – Hamburg-Harburg – Hamburg-Hbf
- (Bucholz i.d. Nordheide) – Hittfeld – Hamburg-Harburg – Hamburg Hbf
- (Buxtehude) – Neu-Wulmstorf – Fischbek – Hamburg-Harburg – Hamburg Hbf
- Ferner gilt das SchülerFerienTicket auf folgenden Buslinien:
- Harzer Verkehrsbetriebe: Buslinie 257 (Braunlage – Drei-Annen-Hohne – Wernigerode Bahnhof)
- Harzer Verkehrsbetriebe: Buslinie 260 (Bad-Harzburg – Ilsenburg – Wernigerode)
- Das SchülerFerienTicket gilt nicht:
- Zur Fahrt zu und auf den ostfriesischen Inseln.
- Zur Benutzung der Busse in den Städten und Gemeinden außerhalb Niedersachsens und Bremens (u.a. Minden, Herford, Bünde, Bad Oeynhausen, Rheine, Ibbenbüren und Löhne, Wernigerode, Oebisfelde, Marienborn, Salzwedel und Nordhausen).
- Im Schiffszubringer „Tidebus“ Sande – Harlesiel
- In den Bussen von Fa. Prüser (Soltau)
- Beim Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen in den Sammeltaxen und den "Werder-Bussen".
- Auf den Linien:
301 Norden – Hage- Esens – Bensersiel – Neuharlingersiel – Harlesiel
302 Norden – Hage – Dornumersiel – Esens – Werdum – Neuharlingersiel
303 Norddeich – Bensersiel – Esens – Neuharlingersiel
3333 Esens - Bensersiel – Neuharlingersiel – Werdum – Esens
4444 Esens – Werdum – Neuharlingersiel – Bensersiel – Esens - Im Gebiet der Busverkehr-Emsland Mitte/Nord in den Rufbussen.
- Im Gebiet von „Busverkehr Levelink" in den Rufbussen.
- in allen Rufbussen, in Anruf-Sammel-Taxen und Anruf-Linien-Taxen in den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg.
- Die Benutzung von Zügen des Fernverkehrs ist nicht (auch nicht mit Zahlung eines Zuschlages) mit dem SchülerFerienTicket zugelassen.
- Das SchülerFerienTicket Niedersachsen/Bremen gilt im vorgenannten Geltungszeitraum 27.06. – 07.08.2013.
- Das SchülerFerienTicket berechtigt nur zur Nutzung der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Wagenklasse ist (auch gegen Zahlung eines Zuschlages) ausgeschlossen.
- Das SchülerFerienTicket berechtigt im Großbereich Hamburg des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) montags bis freitags ab 09.00 Uhr, sonnabends und sonntags ganztägig zum Lösen einer Einzelkarte für den Großbereich HVV (2,95 €). Diese Einzelkarte kann, als Ergänzung zum SFT, wie eine Tageskarte im Großbereich Hamburg eingesetzt werden.
- Das SchülerFerienTicket berechtigt den Inhaber ab dem Alter von 13 Jahren bei der Harzer Schmalspur-Bahnen GmbH (HSB) auf dem Streckenabschnitt Wernigerode – Nordhausen und zurück (Sachsen-Anhalt/Thüringen) zu einer Ermäßigung von 50 % auf den normalen Fahrpreis im Regelzugverkehr.
- Die Nichtausnutzung des SchülerFerienTickets begründet keinen Anspruch auf Fahrgelderstattung. Dies gilt auch für den Fall des Verlustes und unsachgemäßer Behandlung des SchülerFerienTickets. Eine Rücknahme erfolgt nicht. Rückgaben eines Tickets sind möglich bis einen Tag vor Gültigkeitsbeginn; es besteht dann voller Erstattungsanspruch.
- Jede Änderung des Fahrausweises ist unzulässig und macht den Fahrausweis ungültig. Zu den Veränderungen zählen auch laminierte, beschnittene, radierte, geklebte, überschriebene oder in Folie eingeklebte Ausweise, die nicht herausgenommen werden können.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen die in den Ziffern 1 bis 10 aufgeführten Tarifbestimmungen wird ein erhöhtes Fahrgeld in Höhe von mindestens 40,00 EUR erhoben. Bei berechtigtem Straftatverdacht wird das Ticket eingezogen.
- Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Verkehrsunternehmens.
- Das Schülerferienticket Niedersachsen/Bremen ist eine Zeitkarte im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007.
Für Entschädigungsansprüche aufgrund von Zugverspätungen/Zugausfällen und Anschlussverlust im Eisenbahnverkehr nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Beförderungsbedingungen des jeweils befördernden Eisenbahnverkehrsunternehmens.
Eine Kumulation der Entschädigungsbeträge für das Schülerferienticket erfolgt jedoch nur, wenn die Entschädigungsforderungen gesammelt für den Geltungszeitraum nach Ablauf der Geltungsdauer des Schülerferientickets eingereicht werden.
Das Schülerferienticket Niedersachsen/Bremen ist ein Fahrausweis mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 Satz 2 EVO. Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO in Verbindung mit §17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
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Diese Seite wurde mit Typo3 nach aktuellen Standards erstellt. Für Smartphones gibt es eine eigene Version unter mobil.schuelerferienticket.de. Auch der Shop und die Chatterbox wurden von der expression. gmbh mit der aktuellsten Version von Typo3 realisiert.
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Bei Fragen zur Nutzung oder zur Gültigkeit des SFTs guckt bitte in die FAQs oder benutzt das Feedback Formular.
Markus
Bitte auch die Lsite mit den Ort ergänzen z.B:. Herford
Markus
Endlich gilt es auch bis Herford.
Flo
Liebe Webmaster aktualisiert mal unter "FAQs" unten das Jahr. Ganz schön peinlich!





